Insolvenzverschleppung – was gilt in Corona-Zeiten?
Spätestens wenn die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zum 30. April 2021 ausläuft, müssen sich Geschäftsführer mit den Risiken eines womöglich verspäteten oder nicht richtig gestellten Insolvenzantrags auseinandersetzen. Ein jüngeres BGH-Urteil macht die Sache noch etwas komplizierter.
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