Verbandsgeldsanktion und Einziehung – eine nicht zu unterschätzende Kombination
Das VerSanG wird die Möglichkeiten einer Unternehmenssanktionierung mit der Einziehung des aus der Verbandstat erlangten Vermögens erweitern. Für Unternehmen bedeutet das eine Verschärfung des Sanktionsrahmens.
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