Was ist ein Verband im Sinne des Verbandssanktionengesetzes? Welche Einschränkungen sieht das Gesetz vor?
Gemäß § 2 Abs. 1 VerSanG-E sind Verbände juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, nicht rechtsfähige Vereine und rechtsfähige Personengesellschaften.
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