BMF zur Erkennbarkeit von Umsatzsteuerhinterziehung in Lieferketten
§ 25f UStG hat die EuGH-Rechtsprechung konkretisiert, nach der einem Unternehmer bei wissentlicher Einbindung in eine betrugsbehaftete Rechnungskette sämtliche steuerliche Vorteile verwehrt werden können. Allerdings blieben Fragen offen. Nun hat das Bundesfinanzministerium Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass ergänzt.
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