E-Evidence: Können Strafverfolgungsbehörden mich über meine vernetzten Geräte, wie z.B. Alexa abhören?
Es wird gerne gescherzt, dass man sich mit Alexa & Co. Wanzen in die eigenen vier Wände stellt. Ist das so?
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Mehr »Nein, bisher dürfen Behörden Daten, die im Ausland gespeichert sind, nicht ohne Weiteres erheben. Sie müssen stattdessen auf das Rechtshilfeverfahren zurückgreifen, d.h. die ausländische Behörde, die im jeweiligen Land zuständig
Mehr »Unter Umständen haben Strafverfolgungsbehörden auch Zugriff auf Privatnachrichten in den sozialen Medien. Sind sie unverschlüsselt, kann die laufende Kommunikation bspw. über die Telekommunikationsüberwachung mitgelesen und aufgezeichnet werden.
Mehr »Im zweiten Teil unserer neuen Beitragsreihe „E-Evidence“ befassen wir uns mit der Frage, welche Personen eigentlich seitens des Staates überwacht werden können.
Mehr »Um bei einem begründeten Verdacht eine Straftat zu verhindern oder im Nachhinein aufzuklären, greifen die Ermittler immer öfter auch auf Daten und elektronische Endgeräte zu.
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