Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Überblick über die Rechtslage ab dem 01.01.2023
Das Gesetz verpflichtet die unter den Anwendungsbereich fallenden Unternehmen, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten.
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