Entscheidung des BVerfG: 6 % Steuerzins sind verfassungswidrig
Die Vorschriften zu den Nachzahlungs- und Erstattungszinsen auf Steuerforderungen in Bezug auf die Höhe der Zinsen von 6 % pro Jahr sind verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Entscheidung hat finanzielle Folgen für fast jeden Steuerpflichtigen.
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