Strafrecht: Angeklagte und das letzte Wort
Jeder hat das Recht, am Ende eines Verfahrens als Angeklagter im wahrsten Sinne des Wortes das letzte Wort zu haben. Das allerletzte Wort hat allerdings das Gericht. Sinn des Rederechts des Angeklagten ist es, das grundgesetzlich festgeschriebene rechtliche Gehör zu garantieren und es ist Ausfluss der Autonomie auch in seiner Prozessstellung als Angeklagte.
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