Änderungen der strafrechtlichen Sanktionsregelungen – Was ist geplant?
Nach der bereits in Kraft getretenen Abschaffung von § 219a StGB hat Bundesjustizminister Marco Buschmann nun die nächsten geplanten Änderungen im Strafrecht vorgestellt. Am 19. Juli 2022 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) einen Referentenentwurf zur Überarbeitung des strafrechtlichen Sanktionenrechts. Im Zentrum dieses Entwurfs stehen Vorschläge zur Anpassung der Vorschriften zur Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, zu Auflagen und Weisungen sowie zum Maßregelvollzug.
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