Rechtsnachfolge und Ausfallhaftung im Verbandssanktionengesetz
Der Entwurf des Verbandssanktionengesetz (VerSanG-E) enthält Regeln zur Rechtnachfolge (§ 6 VerSanG) sowie zur Ausfallhaftung (§ 7 VerSanG). Was diese Regelungen mit der „Wurstlücke“ im Kartellrecht zu tun haben und wie der Gesetzgeber ähnliche Schlupflöchern im Unternehmensstrafrecht vermeiden möchte, lesen Sie in diesem Beitrag.
Mehr »