Kein Beweisverwertungsverbot für „EncroChat“-Daten
„Nach Encrochat-Auswertung: Drogen-Razzia in Berlin – mehrere Festnahmen“ titelte zuletzt eine große deutsche Boulevard-Zeitung. Für den geneigten Zeitungsleser klingt „EncroChat“ nach High-Tech-Polizeiarbeit. In der juristischen Welt rankt sich hingegen eine hitzige Debatte um die Frage: Darf eine „EncroChat-Auswertung“ überhaupt als Beweis einer Straftat genutzt werden?
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