Cyberattacken rücken Verhältnis von IT-Sicherheit und Strafrecht in den Blickpunkt
Die Cyberattacke auf das Uniklinikum in Düsseldorf markiert eine neue Qualität von Cybercrime. Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime der Staatsanwaltschaft Köln (ZAC) hat die Ermittlungen auf den Tatbestand der fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB) ausgeweitet. Bisher wurde diese Fallkonstellation nur in Lehrbüchern diskutiert.
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