EuGH bestätigt erneut Verbot einer unterschiedslosen Vorratsdatenspeicherung
Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat erneut zum Thema Vorratsdatenspeicherung entschieden (Urteil vom 20.09.2022, C-793/19 und C-794/19). Erwartungsgemäß hat der Gerichtshof seine bisherige Linie bestätigt.
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