Der Datenschutzbeauftragte im Lichte des Verbandssanktionengesetzes
Datenschutzbeauftragte gehören nach dem geplanten Verbandssanktionengesetz (VerSanG) zu den sogenannten Leitungspersonen. Ihre Handlungen können eine Verbandshaftung auslösen. Die Hintergründe und Regelungen im Einzelnen beleuchtet dieser Beitrag.
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