E-Evidence: Dürfen Strafverfolgungsbehörden auf Daten zugreifen, wenn sie auf Servern im Ausland liegen?
Nein, bisher dürfen Behörden Daten, die im Ausland gespeichert sind, nicht ohne Weiteres erheben. Sie müssen stattdessen auf das Rechtshilfeverfahren zurückgreifen, d.h. die ausländische Behörde, die im jeweiligen Land zuständig
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