Österreichisches Bundesverwaltungsgericht konkretisiert den datenschutzrechtlichen Unternehmensbegriff
Das österreichische Bundesverwaltungsgericht hat in einer bisher noch kaum beachteten Entscheidung (Erkenntnis vom 26.03.2024 – W 1372241630 – 1/48 E, BeckRS 2024, 9808) hieran angeknüpft und überzeugend Ausführungen dazu getätigt, wie der kartellrechtlich geprägte Unternehmensbegriff auf das Datenschutzbußgeldrecht transferiert werden kann. Aber nicht nur aus diesem Grund handelt es sich um ein beachtenswertes Urteil, denn die Entscheidung unterstreicht einmal mehr den Wert der Bußgeldverteidigung. Das Gericht reduzierte das Bußgeld auf die Beschwerde der Bank hin beträchtlich: während die Datenschutzbehörde noch einen Betrag von EUR 4 Mio. in Ansatz brachte, verringerte das Gericht diesen Betrag auf EUR 50.000,00.
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