Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet – schwere Steuerhinterziehung verjährt erst nach bis zu 37,5 Jahren
Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet, der Bundesrat hat zugestimmt. Das JStG 2020 wird noch in diesem Jahr in Kraft treten. Darin enthalten sind auch einige für das Steuerstrafrecht relevante Änderungen der Abgabenordnung und des Strafgesetzbuches.
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