OLG Urteil konkretisiert Compliance Pflichten: Geschäftsführer haben Sorgfaltspflicht zu angemessenem Compliance Management – und haften dafür!
Das OLG Nürnberg hat sich in seinem Urteil vom 30. März 2022 zu der Frage geäußert, ob und inwieweit Geschäftsführer einer GmbH für die Einrichtung und Überwachung eines angemessenen Compliance Management Systems Sorge tragen müssen. Das Urteil fiel deutlich aus:
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