Schlagwort: Beweisverwertungsverbot

Zeugenbeistand

Interne Untersuchungen – Aufklärung und Beweissicherung: Teil 5: Verhältnis der internen Untersuchung zu staatlichen Aufklärungsmaßnahmen

Es ist offenkundig, dass eine interne Untersuchung nur in seltenen Fällen isoliert erfolgt. Vielmehr wird sie häufig von strafrechtlichen Ermittlungs- und Hauptverfahren oder nachfolgenden zivil- und arbeitsrechtlichen Prozessen begleitet. Der fünfte Teil der Reihe erläutert deshalb Verhältnis und Auswirkungen einer internen Untersuchung auf derartige staatliche Aufklärungsprozesse. Ein besonderer Fokus liegt dabei – schon aufgrund von Häufigkeit und Eingriffsintensität – auf strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.

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FAQ: Interne Untersuchungen – Was Arbeitgeber beachten müssen (Teil 3)

Wie ist eine interne Untersuchung zu dokumentieren? Welche Konsequenzen kann eine interne Untersuchung für Betroffene und Unternehmen haben? Besteht im Rahmen einer Internal Investigation eine Kooperationspflicht des Unternehmens mit den Ermittlungsbehörden? Dürfen die Erkenntnisse einer internen Untersuchung in einem sich anschließenden Strafverfahren verwertet werden? Und: Unterliegen die Ergebnisse einer internen Untersuchung der Beschlagnahme?

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Kein Beweisverwertungsverbot für „EncroChat“-Daten

„Nach Encrochat-Auswertung: Drogen-Razzia in Berlin – mehrere Festnahmen“ titelte zuletzt eine große deutsche Boulevard-Zeitung. Für den geneigten Zeitungsleser klingt „EncroChat“ nach High-Tech-Polizeiarbeit. In der juristischen Welt rankt sich hingegen eine hitzige Debatte um die Frage: Darf eine „EncroChat-Auswertung“ überhaupt als Beweis einer Straftat genutzt werden?

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