Vom Indiz zum Beweis – der schmale Grat zwischen Schuld und Unschuld
Die Strafrechtsfälle, in denen jemand mit rauchender Pistole über der Leiche stehend angetroffen wird, sind eher selten. Die meisten Urteile beruhen deshalb nicht auf unmittelbaren, unwiderleglichen und offenkundigen Beweisen, wie einer eindeutigen Zeugenschilderung. Die Frage nach Schuld oder Unschuld – oder zu mindestens nicht beweisbarer Schuld – wird dann über mittelbare sogenannte Beweisanzeichen, also Indizien, beantwortet.
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