Die Krise in der Krise – Bankrott in Zeiten von Corona
Nach dem COVID-19-Insolvenzantragsgesetz (COVInsAG) sind Unternehmen, die infolge der Pandemie insolvenzreif sind, bis Ende September 2020 von der Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, befreit. Die Bundesjustizministerin hat nun angekündigt, die Regelung bis Ende März 2021 verlängern zu wollen. Strafrechtliche Risiken sind damit allerdings nicht vom Tisch.
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