Tag: Arztstrafverfahren

Zuweisungs- und Kooperationsverbote für Ärzte bei der Verordnung Digitaler Gesundheitsanwendungen und ihre strafrechtlichen Folgen

Bei der Verordnung von Digitalen Gesundheitsanwendungen („DiGAs“) gelten für Ärzte strenge Zuweisungs- und Kooperationsverbote (§ 33a Abs. 5 SGB V). Verstöße gegen diese Verbote können im Einzelfall zu einer Strafbarkeit der Beteiligten führen.DiGA-Hersteller und Vertragsärzte, Vertragszahnärzte und Vertragspsychotherapeuten sollten sich mit diesen Vorgaben frühestmöglich auseinandersetzen. Durch die richtigen Vorkehrungen kann das Risiko von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und medialen Schlagzeilen reduziert werden.

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Brazilian Buttlift, Liposektionen, Mammaaugmentationen & co. – gesteigerte Aufklärungspflichten und strafrechtliche Konsequenzen bei Verstößen

Beauty-OPs – also medizinisch nicht indizierte Eingriffe – sind im Trend. Die Zahl der durchgeführten Eingriffe steigt enorm. Ebenso häufen sich die Vorwürfe von Patienten, dass bei ihrer Behandlung etwas schiefgelaufen ist. Das betrifft nicht nur den klassischen Behandlungsfehler, sondern auch den Vorwurf, vor dem Eingriff nicht ausreichend über Risiken oder Alternativen aufgeklärt worden zu sein.

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10 Kardinalirrtümer in (Arzt-)Strafverfahren

“Mir wird schon nichts passieren”
Über Medizinern hängt das Damokles-Schwert, als Beschuldigter in einem Strafverfahren zu landen. Regelmäßige Vorwürfe: fahrlässige Tötung oder Abrechnungsbetrug. Das Risiko kann sich in jeder Phase eines Berufslebens realisieren. Grund ist, dass die Hürde für die Einleitung eines Strafverfahrens relativ niedrig ist.

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