BGH: Drohende berufsrechtliche Konsequenzen für Apotheker sind bei der Strafzumessung zu berücksichtigen
Die Einleitung eines Strafverfahrens bis hin zu einer Hauptverhandlung mit anschließender Verurteilung stellt den „worst case“ für jeden Betroffenen dar. Hängen von dem Ausgang des Strafverfahrens – wie beispielsweise bei
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