Geldwäsche und Bargeldobergrenze – die neuen „AuA“ der BaFin
Um Geldwäsche zu bekämpfen, legt die BaFin in ihren Auslegungs- und Anwendungshinweisen zum Geldwäschegesetz eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro bzw. für Gelegenheitskunden von 2.500 Euro fest.
Mehr »