Der Blog zu Unternehmensstrafrecht und Compliance

Erste Entscheidung des EuGH zur Europäischen Staatsanwaltschaft und Reichweite der gerichtlichen Überprüfung von EPPO-Ermittlungsmaßnahmen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 21. Dezember 2023 (Az. C-281/22) erstmals über die Verordnung (VO (EU) 2017/1939) zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA) / des European Public Prosecutor`s Office (EPPO) entschieden.

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Steuerdelikte durch Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer – Berufsrechtliche Folgen

Berufsrechtliche „Nebenfolgen“ von Steuerdelikten können Angehörige steuer- und rechtsberatender Berufe empfindlicher treffen als die eigentliche strafrechtliche Sanktion. Entgegen einer verbreiteten Sorge führt eine Steuerhinterziehung in der Regel nicht zu einem Berufsverbot oder gar zur Ausschließung aus dem Beruf, sondern lediglich zu einem Verweis mit Geldbuße. Die Auswertung veröffentlichter Gerichtsentscheidungen zeigt, dass nur in sehr schweren oder Wiederholungsfällen ein Berufsverbot oder eine Ausschließung aus dem Beruf verhängt wird. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Risikobereiche, die von den Gerichten verhängten Sanktionen und das System der Mitteilungspflichten.   

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Interne Untersuchungen – Aufklärung und Beweissicherung: Teil 6: (Nicht-)Kooperation bei Mitarbeiterinterviews

In Teil 1 der Reihe wurden Mitarbeiterinterviews bereits als effektive Aufklärungsmaßnahme bei internen Untersuchungen vorgestellt. Häufig sind es erst die Angaben von Mitarbeitern, die „Licht ins Dunkeln“ bringen und den Ermittlern wertvolle Hinweise zur Aufklärung des Sachverhalts liefern. Gleichzeitig liegt es auf der Hand, dass Mitarbeiter wenig auskunftsfreudig sind, wenn eigenes (ggf. strafbares) Fehlverhalten oder das enger Kollegen im Raum steht. Als „Verdächtiger“ oder „Belastungszeuge“ wird das Interview dann als bedrohliches Szenario wahrgenommen, dem man entrinnen möchte. Teil 6 dieser Reihe beleuchtet deshalb die rechtlichen Rahmenbedingungen des Mitarbeiterinterviews und arbeitgeberseitige Reaktionsmöglichkeiten, wenn der Arbeitnehmer nicht kooperiert.

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Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) – ein „Game Changer“ auch für die Strafverteidigung?

Seit drei Jahren agiert die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) gegen Wirtschaftskriminalität in nunmehr 24 EU-Mitgliedsstaaten. Die Palette der verfolgten Straftaten reicht von Steuerhinterziehung über Betrug bis hin zu Korruption. Zahlen und Erfolgsmeldungen klingen beeindruckend: Knapp 2000 aktive Ermittlungsverfahren und sichergestellte Vermögenswerte im Wert von 1,5 Milliarden Euro weist der Jahresbericht 2023 aus. Grenzüberschreitende Operationen mit filmreifen Codenamen („Action Day Huracan“; „Investigation Goliath“) münden auch in Deutschland vermehrt in Anklagen von Beschuldigten.

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Verschärfung der EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie – Strengerer Umweltschutz und höhere Compliance-Anforderungen

Die Bekämpfung von Umweltkriminalität steht weiterhin im Fokus des europäischen Gesetzgebers. Am 20. Mai 2024 ist die neue Umweltstrafrechtsrichtlinie (2024/1203/EU) in Kraft getreten. Sie ergänzt ihre Vorgängerrichtlinie (2008/99/EG) um 11 neue Straftatbestände und führt erstmalig einen eigenen Sanktionen-Katalog ein. Die EU möchte eine bessere Verknüpfung von Straf- und Verwaltungsrecht erreichen, um umweltschädigenden Handlungen vorzubeugen und abzuschrecken. Die Richtlinie muss bis zum 21. Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden.

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