Kategorie: Europäisches Strafrecht

Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) – ein „Game Changer“ auch für die Strafverteidigung?

Seit drei Jahren agiert die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) gegen Wirtschaftskriminalität in nunmehr 24 EU-Mitgliedsstaaten. Die Palette der verfolgten Straftaten reicht von Steuerhinterziehung über Betrug bis hin zu Korruption. Zahlen und Erfolgsmeldungen klingen beeindruckend: Knapp 2000 aktive Ermittlungsverfahren und sichergestellte Vermögenswerte im Wert von 1,5 Milliarden Euro weist der Jahresbericht 2023 aus. Grenzüberschreitende Operationen mit filmreifen Codenamen („Action Day Huracan“; „Investigation Goliath“) münden auch in Deutschland vermehrt in Anklagen von Beschuldigten.

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Verschärfung der EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie – Strengerer Umweltschutz und höhere Compliance-Anforderungen

Die Bekämpfung von Umweltkriminalität steht weiterhin im Fokus des europäischen Gesetzgebers. Am 20. Mai 2024 ist die neue Umweltstrafrechtsrichtlinie (2024/1203/EU) in Kraft getreten. Sie ergänzt ihre Vorgängerrichtlinie (2008/99/EG) um 11 neue Straftatbestände und führt erstmalig einen eigenen Sanktionen-Katalog ein. Die EU möchte eine bessere Verknüpfung von Straf- und Verwaltungsrecht erreichen, um umweltschädigenden Handlungen vorzubeugen und abzuschrecken. Die Richtlinie muss bis zum 21. Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden.

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