E-Evidence: Können Strafverfolgungsbehörden mich über meine vernetzten Geräte, wie z.B. Alexa abhören?
Es wird gerne gescherzt, dass man sich mit Alexa & Co. Wanzen in die eigenen vier Wände stellt. Ist das so?
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Mehr »Nein, bisher dürfen Behörden Daten, die im Ausland gespeichert sind, nicht ohne Weiteres erheben. Sie müssen stattdessen auf das Rechtshilfeverfahren zurückgreifen, d.h. die ausländische Behörde, die im jeweiligen Land zuständig
Mehr »Daten in Smartphones und Laptops können insbesondere mit Hilfe der Online-Durchsuchung erhoben werden. Bei der Online-Durchsuchung greifen die Ermittler heimlich mittels einer Spähsoftware auf das IT-System (Laptop, Smartphone usw.) zu, um die Daten dort zu erheben (§ 100b StPO, siehe dazu auch unseren ersten Blog-Beitrag der E-Evidence-Reihe).
Mehr »Strafverfolgungsbehörden haben viele Möglichkeiten, Zielpersonen zu orten – auch im Nachhinein.
Dafür stehen den Behörden verschiedene Techniken zur Verfügung.
Telegram, ein Messenger, dessen Betreiber in Dubai ansässig ist, gilt vielen als sicher. Möglich sind einfache Chats zwischen zwei oder mehr Personen, wie man sie auch von anderen Messenger-Diensten kennt. Zusätzlich können sich in öffentlichen Gruppen bis zu 200.000 Nutzer des Dienstes zusammenschließen und miteinander kommunizieren.
Mehr »Es kommt darauf an. Über lange Zeit hinweg glaubten Social Media-Nutzer, sie wären im Internet „anonym“. Teilweise wurde es sogar als „rechtsfreier Raum“ bezeichnet. Dass das Internet eben kein rechtsfreier Raum ist, zeigen Verfahren gegen Hasskriminalität im Internet. Diese sind mittlerweile auch im Bewusstsein der Öffentlichkeit angekommen. Theoretisch kann man sogar ohne Nutzung eines Klarnamens identifiziert werden.
Mehr »Haben Strafverfolgungsbehörden das Recht, auf bestimmte Daten zuzugreifen, kann ein Passwortschutz sie daran hindern. Sie sind aber berechtigt, Wege zu finden, den Schutz zu brechen oder zu umgehen.
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