Category: Cybercrime, IT & Datenschutz

Das Sanktionsregime der KI-Verordnung

Am 1. August 2024 ist die KI-Verordnung in Kraft getreten. Die Verordnung enthält ein komplexes Normengeflecht und formuliert nach Risikokriterien differenzierende Pflichten. Aber auch die Rechtsfolgenseite beinhaltet nuancierte Regelungen und sieht für verschiedene Verstöße unterschiedliche Sanktionsmodalitäten vor. Die Verordnung enthält in einem praxisrelevanten Bereich jedoch keine eigenen Sanktionstatbestände, auf welche die Sanktionierung von Betroffenen unmittelbar gestützt werden könnte.

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Akteneinsicht in der Betriebs-/Außenprüfung (Finanzgericht Düsseldorf vom 09.02.2022, 4 K 641/20 AO)

Steuerliche Außenprüfungen können für Steuerpflichtige lästig und zuweilen auch undurchsichtig werden. Das Finanzamt nimmt alles und vieles unter die Lupe. Was sich die Prüfer genau anschauen, bleibt oft im Dunklen. Das Finanzgericht Düsseldorf weist in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung darauf hin, dass Steuerpflichtige nicht völlig machtlos sind: Soweit ein Finanzamt personenbezogene Daten verarbeitet, kann ein Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO bestehen.

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Strafverteidigung und Datenschutzverstöße

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Dezember 2023 ein Urteil zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gefällt (Rechtssache C-807/21 – Deutsche Wohnen) und damit eine der wohl wichtigsten Grundsatzfragen des Datenschutzrechts geklärt. Dadurch soll Behörden die Ermittlungsarbeit erleichtert werden – aber auch die Verteidigung profitiert davon. In diesem Beitrag erfahren Sie, was jetzt für Unternehmen wichtig ist.

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DSGVO-Bußgelder: EuGH erklärt unmittelbare Bebußung juristischer Personen für zulässig, Verschulden erforderlich

In seinem Urteil vom 5. Dezember 2023 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Sache „Deutsche Wohnen“ (Rs. C-807/21) entschieden, dass es für die Verhängung eines Bußgeldes nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gegen eine juristische Person nicht erforderlich ist, den Verstoß zuvor einer identifizierten natürlichen Person zuzurechnen. Entgegenstehende mitgliedstaatliche Regelungen seien nicht anwendbar. Die Haftung setze nach dem EuGH jedoch einen schuldhaften Verstoß (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) voraus.

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