Autor: Tilmann Dittrich, LL.M.

Strafrechtliche Risiken bei einem Verstoß gegen das Abspracheverbot zwischen DiGA-Herstellern und der Pharma- und Hilfsmittelindustrie

Am 26. März 2024 wurde ein Abspracheverbot zwischen DiGA-Herstellern und Herstellern von Arzneimitteln oder Hilfsmitteln in § 33a Abs. 5a SGB V aufgenommen. Es tritt neben die strengen Zuweisungs- und Kooperationsverbote zwischen DiGA-Herstellern und Ärzten aus § 33a Abs. 5 SGB V. Mit § 33a Abs. 5a SGB V ist ein weiterer Teil des Lebenszyklus einer DiGA erfasst. Gerade DiGA-Startups und ihre Kooperationspartner aus der Pharma- und Hilfsmittelindustrie sollten das Verbot bei der Ausgestaltung ihrer Kooperation berücksichtigen. Bestehende Kooperationen sollten ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Verstöße gegen das neu eingefügte Abspracheverbot können im Einzelfall zu einer Strafbarkeit der Beteiligten führen.

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EU-Aktionsplan zur Stärkung der Cybersicherheit von Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen

Im Januar 2025 hat die EU-Kommission ihren bereits angekündigten Aktionsplan zur Stärkung der Cybersicherheit im Gesundheitswesen vorgestellt. Damit will sie sensible Patientendaten sowie die Funktionsfähigkeit von Einrichtungen zum Schutz der Bevölkerung vor Cyberangriffen noch stärker schützen.

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Zuweisungs- und Kooperationsverbote für Ärzte bei der Verordnung Digitaler Gesundheitsanwendungen und ihre strafrechtlichen Folgen

Bei der Verordnung von Digitalen Gesundheitsanwendungen („DiGAs“) gelten für Ärzte strenge Zuweisungs- und Kooperationsverbote (§ 33a Abs. 5 SGB V). Verstöße gegen diese Verbote können im Einzelfall zu einer Strafbarkeit der Beteiligten führen.DiGA-Hersteller und Vertragsärzte, Vertragszahnärzte und Vertragspsychotherapeuten sollten sich mit diesen Vorgaben frühestmöglich auseinandersetzen. Durch die richtigen Vorkehrungen kann das Risiko von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und medialen Schlagzeilen reduziert werden.

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Neue Cybervorschriften für Kritische Einrichtungen in Deutschland – Cybersicherheit wird rechtlich zur Chefsache

Viele Unternehmen verorten das Thema Cybersicherheit nicht bei der Geschäftsführung – ein Gesetz wird dies aber bald vorschreiben. Im Januar 2023 trat auf europäischer Ebene eine Richtlinie für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (auch NIS-2-RL) in Kraft.

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