Autor: Dr. Matthias Dann, LL.M.

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Strafrechtliche Risiken bei einem Verstoß gegen das Abspracheverbot zwischen DiGA-Herstellern und der Pharma- und Hilfsmittelindustrie

Am 26. März 2024 wurde ein Abspracheverbot zwischen DiGA-Herstellern und Herstellern von Arzneimitteln oder Hilfsmitteln in § 33a Abs. 5a SGB V aufgenommen. Es tritt neben die strengen Zuweisungs- und Kooperationsverbote zwischen DiGA-Herstellern und Ärzten aus § 33a Abs. 5 SGB V. Mit § 33a Abs. 5a SGB V ist ein weiterer Teil des Lebenszyklus einer DiGA erfasst. Gerade DiGA-Startups und ihre Kooperationspartner aus der Pharma- und Hilfsmittelindustrie sollten das Verbot bei der Ausgestaltung ihrer Kooperation berücksichtigen. Bestehende Kooperationen sollten ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Verstöße gegen das neu eingefügte Abspracheverbot können im Einzelfall zu einer Strafbarkeit der Beteiligten führen.

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Zuweisungs- und Kooperationsverbote für Ärzte bei der Verordnung Digitaler Gesundheitsanwendungen und ihre strafrechtlichen Folgen

Bei der Verordnung von Digitalen Gesundheitsanwendungen („DiGAs“) gelten für Ärzte strenge Zuweisungs- und Kooperationsverbote (§ 33a Abs. 5 SGB V). Verstöße gegen diese Verbote können im Einzelfall zu einer Strafbarkeit der Beteiligten führen.DiGA-Hersteller und Vertragsärzte, Vertragszahnärzte und Vertragspsychotherapeuten sollten sich mit diesen Vorgaben frühestmöglich auseinandersetzen. Durch die richtigen Vorkehrungen kann das Risiko von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und medialen Schlagzeilen reduziert werden.

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Dealende Ärzte? Falsch-Verordnung von Medizinal-Cannabis und strafrechtliche Konsequenzen

Die Verordnung von Medizinal-Cannabis (Cannabis zu medizinischen Zwecken) gewinnt in der ärztlichen Praxis an Bedeutung. Seitdem Medizinal-Cannabis durch eine Änderung des Betäubungsmittelgesetz (BtMG) im Jahr 2017 verkehrs- und verordnungsfähig wurde, stiegen die Importmengen an Cannabisblüten zur medizinischen Versorgung.

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10 Kardinalirrtümer in (Arzt-)Strafverfahren

“Mir wird schon nichts passieren”
Über Medizinern hängt das Damokles-Schwert, als Beschuldigter in einem Strafverfahren zu landen. Regelmäßige Vorwürfe: fahrlässige Tötung oder Abrechnungsbetrug. Das Risiko kann sich in jeder Phase eines Berufslebens realisieren. Grund ist, dass die Hürde für die Einleitung eines Strafverfahrens relativ niedrig ist.

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Sorge für die Lieferketten

Der Schutz von Menschenrechten und der Umwelt wird zur Pflicht in den Lieferketten von Unternehmen. Seit dem 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (folgend Lieferkettengesetz genannt) in Kraft. Jetzt sollen Unternehmen entlang ihrer Wertschöpfungsketten für die Wahrung der Menschenrechte und des Umweltschutzes sorgen. Was ist zu tun? Und was passiert, wenn nichts passiert?

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Whistleblower-Management in Unternehmen

Das Hinweisgeberschutzgesetz kommt. Der Gesetzentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz ist mit ein paar Änderungen vom Bundestag angenommen worden. Im nächsten Schritt muss noch der Bundesrat zustimmen. Das Gesetz könnte dann im April oder Mai 2023 in Kraft treten. Es gilt für alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten.

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