Sorge für die Lieferketten
Der Schutz von Menschenrechten und der Umwelt wird zur Pflicht in den Lieferketten von Unternehmen. Seit dem 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (folgend Lieferkettengesetz genannt) in Kraft. Jetzt sollen Unternehmen entlang ihrer Wertschöpfungsketten für die Wahrung der Menschenrechte und des Umweltschutzes sorgen. Was ist zu tun? Und was passiert, wenn nichts passiert?
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