Reform der Mandatsträgerkorruption – alle Probleme gelöst?
Das Vertrauen in die Integrität des Abgeordneten ist für eine parlamentarische Demokratie von grundlegender Bedeutung. Abgeordnete sind, so normiert es das Grundgesetz in Artikel 38, Vertreter des ganzen Volkes, dabei nicht an Weisungen und Aufträge gebunden. Die Repräsentierten müssen davon ausgehen können, dass sich die Repräsentanten dem Allgemeinwohl verpflichtet fühlen.
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