Author: Christian Heinelt

Die NIS-2-Richtlinie – Pflichten und Haftungsrisiken

Informationstechnische Systeme spielen eine immer größere Rolle für das Funktionieren des europäischen Binnenmarktes. Werden diese durch Cyberangriffe gestört, fällt oftmals nicht nur ein aktives Glied der Wertschöpfungskette aus, sondern zieht dies teilweise ungeahnte Folgeprobleme nach sich. Entsprechend stellt die Förderung und Vereinheitlichung des Schutzes wichtiger Anlagen vor Cyberangriffen einen wesentlichen Baustein der europäischen Sicherheitspolitik dar, in die sich auch die NIS-2-Richtlinie einreiht, welche an die bereits 2016 erlassene NIS-Richtlinie anknüpft und diese ersetzt.

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Österreichisches Bundesverwaltungsgericht konkretisiert den datenschutzrechtlichen Unternehmensbegriff

Das österreichische Bundesverwaltungsgericht hat in einer bisher noch kaum beachteten Entscheidung (Erkenntnis vom 26.03.2024 – W 1372241630 – 1/48 E, BeckRS 2024, 9808) hieran angeknüpft und überzeugend Ausführungen dazu getätigt, wie der kartellrechtlich geprägte Unternehmensbegriff auf das Datenschutzbußgeldrecht transferiert werden kann. Aber nicht nur aus diesem Grund handelt es sich um ein beachtenswertes Urteil, denn die Entscheidung unterstreicht einmal mehr den Wert der Bußgeldverteidigung. Das Gericht reduzierte das Bußgeld auf die Beschwerde der Bank hin beträchtlich: während die Datenschutzbehörde noch einen Betrag von EUR 4 Mio. in Ansatz brachte, verringerte das Gericht diesen Betrag auf EUR 50.000,00.

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Bußgeld gegen Uber wegen rechtswidriger Datenübermittlung

Die niederländische Datenschutzbehörde hat gegen Uber eine Geldbuße von 290 Millionen Euro verhängt. Uber soll zwischen 2021 und 2023 Daten seiner Fahrer aus dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ohne hinreichenden Schutz an Server in den USA übermittelt haben. Es handelt sich bereits um das dritte Bußgeld, das die AP wegen Datenschutzverstößen gegen Uber verhängt: 2018 wurde Uber bereits mit einem Bußgeld von 600.000 Euro sowie 2023 mit einem Bußgeld von 10 Millionen Euro sanktioniert.

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Das Sanktionsregime der KI-Verordnung

Am 1. August 2024 ist die KI-Verordnung in Kraft getreten. Die Verordnung enthält ein komplexes Normengeflecht und formuliert nach Risikokriterien differenzierende Pflichten. Aber auch die Rechtsfolgenseite beinhaltet nuancierte Regelungen und sieht für verschiedene Verstöße unterschiedliche Sanktionsmodalitäten vor. Die Verordnung enthält in einem praxisrelevanten Bereich jedoch keine eigenen Sanktionstatbestände, auf welche die Sanktionierung von Betroffenen unmittelbar gestützt werden könnte.

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E-Evidence: Europäisches Parlament verabschiedet Gesetzespaket

Das Europäische Parlament hat in dieser Woche über zwei Rechtsakte zum digitalen Beweisrecht abgestimmt. Mit großer Mehrheit verabschiedete das Parlament die sogenannte e-Evidence-Verordnung in Strafsachen, die es Ermittlungsbehörden in Zukunft ermöglichen wird, digitale Beweismittel unmittelbar von Telekommunikationsanbietern in anderen EU-Staaten herauszuverlangen.

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Neue Cybervorschriften für Kritische Einrichtungen in Deutschland – Cybersicherheit wird rechtlich zur Chefsache

Viele Unternehmen verorten das Thema Cybersicherheit nicht bei der Geschäftsführung – ein Gesetz wird dies aber bald vorschreiben. Im Januar 2023 trat auf europäischer Ebene eine Richtlinie für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (auch NIS-2-RL) in Kraft.

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