Automatischer Informationsaustausch über Bankkonten mit der Türkei startet
Seit 2017 werden Daten über Bankkonten zwischen zahlreichen Staaten automatisch ausgetauscht. Obwohl auch die Türkei zu den Unterzeichnerstaaten des entsprechenden Abkommens gehört, wurde ein automatischer Informationsaustausch über dortige Bankkonten mehrfach verschoben. Jetzt steht fest: Ein automatischer Informationsaustausch mit der Türkei wird noch in diesem Jahr beginnen.
Die Türkei ist in der finalen Länderliste des BMF vom 1. Juli 2020 enthalten. Ein automatischer Informationsaustausch zwischen den deutschen und türkischen Finanzbehörden muss bis zum 31. Dezember 2020 erfolgen und umfasst Daten des Jahres 2019. Ab 2020 findet damit ein automatischer Informationsaustausch mit insgesamt 100 Ländern statt.
Welche Konten sind betroffen?
Danach werden Daten zu allen in 2019 bestehenden Bankkonten in der Türkei an die Deutschen Finanzbehörden gemeldet, deren Kontoinhaber in Deutschland ansässig ist. Umgekehrt melden die deutschen Finanzbehörden an die Türkei alle Bankkonten aus Deutschland, deren Kontoinhaber in der Türkei wohnt. Ebenso betroffen sind Bankkonten von Unternehmen, welche im jeweils anderen Staat ansässig sind.
Die Banken müssen hierbei bei allen ab 2019 eröffneten Konten eine Selbstauskunft zur Feststellung der Ansässigkeit einholen und diese prüfen. Bei älteren Konten muss die Bank die gespeicherte Anschrift prüfen und bei Bankkonten über 1 Mio. USD auch sonstigen Hinweisen auf eine Ansässigkeit im anderen Land nachgehen.
Was wird gemeldet?
Gemeldet werden jeweils zu der betroffenen Bankverbindung neben Namen und Anschrift des Kontoinhabers, der Kontosaldo zum Ende des Jahres sowie die Summe der im jeweiligen Jahr zugeflossenen Zinsen und anderen Kapitaleinkünfte.
Das Finanzamt wird dann prüfen, ob der Kontoinhaber die Beträge in seinen Steuererklärungen angegeben hat. Hier ist von Bedeutung, dass ein Kontoinhaber, welcher in Deutschland ansässig ist, Kapitaleinkünfte aus Konten in der Türkei (auch) in Deutschland versteuern muss. Hat er die Einkünfte in der Vergangenheit nicht erklärt, so droht ein Steuerstrafverfahren.
Die Informationen aus 2019 können auch Anlass für weitere Nachforschungen der Finanzbehörden sein, so zu der Frage, ab wann das Bankkonto schon bestand und woraus erhebliche Steigerungen des Kontobestandes resultieren. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei können die deutschen Finanzbehörden auch im Einzelfall eine konkrete Anfrage an die türkischen Finanzbehörden richten und so an weitere Informationen, wie einzelne Kontobewegungen gelangen. So kann auch auffallen, dass noch andere Einkünfte, wie Mieteinnahmen oder Renteneinkünfte aus der Türkei bezogen wurden, welche ebenfalls in den deutschen Steuererklärungen anzugeben waren.
Automatischer Informationsaustausch – Fazit
Wer in der Vergangenheit nicht alles richtig deklariert hat, kann grundsätzlich noch durch eine Selbstanzeige und Nachzahlung der Steuern und Zinsen hierauf Straffreiheit erlangen. Dies gelingt aber nur, wenn die speziellen Voraussetzungen und Anforderungen an eine Selbstanzeige eingehalten werden.
Hinweis: Zu Thema „Automatischer Informationsaustausch mit der Türkei“ ist auch ein Interview mit Rainer Biesgen auf JUVE Steuermarkt online erschienen, das Sie hier lesen können.