Interne Untersuchungen – Aufklärung und Beweissicherung: Teil 6: (Nicht-)Kooperation bei Mitarbeiterinterviews
In Teil 1 der Reihe wurden Mitarbeiterinterviews bereits als effektive Aufklärungsmaßnahme bei internen Untersuchungen vorgestellt. Häufig sind es erst die Angaben von Mitarbeitern, die „Licht ins Dunkeln“ bringen und den Ermittlern wertvolle Hinweise zur Aufklärung des Sachverhalts liefern. Gleichzeitig liegt es auf der Hand, dass Mitarbeiter wenig auskunftsfreudig sind, wenn eigenes (ggf. strafbares) Fehlverhalten oder das enger Kollegen im Raum steht. Als „Verdächtiger“ oder „Belastungszeuge“ wird das Interview dann als bedrohliches Szenario wahrgenommen, dem man entrinnen möchte. Teil 6 dieser Reihe beleuchtet deshalb die rechtlichen Rahmenbedingungen des Mitarbeiterinterviews und arbeitgeberseitige Reaktionsmöglichkeiten, wenn der Arbeitnehmer nicht kooperiert.
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