Der Blog zu Unternehmensstrafrecht und Compliance

Interne Untersuchungen – Aufklärung und Beweissicherung: Teil 6: (Nicht-)Kooperation bei Mitarbeiterinterviews

In Teil 1 der Reihe wurden Mitarbeiterinterviews bereits als effektive Aufklärungsmaßnahme bei internen Untersuchungen vorgestellt. Häufig sind es erst die Angaben von Mitarbeitern, die „Licht ins Dunkeln“ bringen und den Ermittlern wertvolle Hinweise zur Aufklärung des Sachverhalts liefern. Gleichzeitig liegt es auf der Hand, dass Mitarbeiter wenig auskunftsfreudig sind, wenn eigenes (ggf. strafbares) Fehlverhalten oder das enger Kollegen im Raum steht. Als „Verdächtiger“ oder „Belastungszeuge“ wird das Interview dann als bedrohliches Szenario wahrgenommen, dem man entrinnen möchte. Teil 6 dieser Reihe beleuchtet deshalb die rechtlichen Rahmenbedingungen des Mitarbeiterinterviews und arbeitgeberseitige Reaktionsmöglichkeiten, wenn der Arbeitnehmer nicht kooperiert.

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Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) – ein „Game Changer“ auch für die Strafverteidigung?

Seit drei Jahren agiert die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) gegen Wirtschaftskriminalität in nunmehr 24 EU-Mitgliedsstaaten. Die Palette der verfolgten Straftaten reicht von Steuerhinterziehung über Betrug bis hin zu Korruption. Zahlen und Erfolgsmeldungen klingen beeindruckend: Knapp 2000 aktive Ermittlungsverfahren und sichergestellte Vermögenswerte im Wert von 1,5 Milliarden Euro weist der Jahresbericht 2023 aus. Grenzüberschreitende Operationen mit filmreifen Codenamen („Action Day Huracan“; „Investigation Goliath“) münden auch in Deutschland vermehrt in Anklagen von Beschuldigten.

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Verschärfung der EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie – Strengerer Umweltschutz und höhere Compliance-Anforderungen

Die Bekämpfung von Umweltkriminalität steht weiterhin im Fokus des europäischen Gesetzgebers. Am 20. Mai 2024 ist die neue Umweltstrafrechtsrichtlinie (2024/1203/EU) in Kraft getreten. Sie ergänzt ihre Vorgängerrichtlinie (2008/99/EG) um 11 neue Straftatbestände und führt erstmalig einen eigenen Sanktionen-Katalog ein. Die EU möchte eine bessere Verknüpfung von Straf- und Verwaltungsrecht erreichen, um umweltschädigenden Handlungen vorzubeugen und abzuschrecken. Die Richtlinie muss bis zum 21. Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden.

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Erster Bayreuther IT-Strafrechtstag

Am 10. Oktober 2024 fand an der Universität Bayreuth der erste Bayreuther IT-Strafrechtstag zum Thema „Zwischen Blackbox und Deepfakes – KI in der Strafverfolgung“ statt. Die Tagung wurde von dem Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und IT-Strafrecht unter der Leitung von Prof. Dr. Christian Rückert ausgerichtet, dessen Forschungsschwerpunkte unter anderem auf technischen Ermittlungsmethoden in der Strafverfolgung liegen. Neben Teilnehmern aus Wissenschaft, Anwaltschaft und Verwaltung nahmen auch einige Vertreter aus der Justiz an der Veranstaltung teil.

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Die NIS-2-Richtlinie – Pflichten und Haftungsrisiken

Informationstechnische Systeme spielen eine immer größere Rolle für das Funktionieren des europäischen Binnenmarktes. Werden diese durch Cyberangriffe gestört, fällt oftmals nicht nur ein aktives Glied der Wertschöpfungskette aus, sondern zieht dies teilweise ungeahnte Folgeprobleme nach sich. Entsprechend stellt die Förderung und Vereinheitlichung des Schutzes wichtiger Anlagen vor Cyberangriffen einen wesentlichen Baustein der europäischen Sicherheitspolitik dar, in die sich auch die NIS-2-Richtlinie einreiht, welche an die bereits 2016 erlassene NIS-Richtlinie anknüpft und diese ersetzt.

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Österreichisches Bundesverwaltungsgericht konkretisiert den datenschutzrechtlichen Unternehmensbegriff

Das österreichische Bundesverwaltungsgericht hat in einer bisher noch kaum beachteten Entscheidung (Erkenntnis vom 26.03.2024 – W 1372241630 – 1/48 E, BeckRS 2024, 9808) hieran angeknüpft und überzeugend Ausführungen dazu getätigt, wie der kartellrechtlich geprägte Unternehmensbegriff auf das Datenschutzbußgeldrecht transferiert werden kann. Aber nicht nur aus diesem Grund handelt es sich um ein beachtenswertes Urteil, denn die Entscheidung unterstreicht einmal mehr den Wert der Bußgeldverteidigung. Das Gericht reduzierte das Bußgeld auf die Beschwerde der Bank hin beträchtlich: während die Datenschutzbehörde noch einen Betrag von EUR 4 Mio. in Ansatz brachte, verringerte das Gericht diesen Betrag auf EUR 50.000,00.

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Zeugenbeistand

Interne Untersuchungen – Aufklärung und Beweissicherung: Teil 5: Verhältnis der internen Untersuchung zu staatlichen Aufklärungsmaßnahmen

Es ist offenkundig, dass eine interne Untersuchung nur in seltenen Fällen isoliert erfolgt. Vielmehr wird sie häufig von strafrechtlichen Ermittlungs- und Hauptverfahren oder nachfolgenden zivil- und arbeitsrechtlichen Prozessen begleitet. Der fünfte Teil der Reihe erläutert deshalb Verhältnis und Auswirkungen einer internen Untersuchung auf derartige staatliche Aufklärungsprozesse. Ein besonderer Fokus liegt dabei – schon aufgrund von Häufigkeit und Eingriffsintensität – auf strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.

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