Der Blog zu Unternehmensstrafrecht und Compliance

Verfassungsbeschwerde in Strafsachen – Aussichtslos oder echte Chance für die Verteidigung?

Nach der jährlichen Statistik des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) liegen die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde mit leichten Schwankungen bei ca. 2 Prozent. Verfassungsbeschwerden können von jedermann erhoben werden, wenn er oder sie sich durch „den Staat“ in seinen Rechten verletzt fühlt. Entsprechend oft haben diese Klagen einen querulatorischen Hintergrund. Ermutigend sind die Erfolgsaussichten dennoch nicht.

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Akteneinsicht in der Betriebs-/Außenprüfung (Finanzgericht Düsseldorf vom 09.02.2022, 4 K 641/20 AO)

Steuerliche Außenprüfungen können für Steuerpflichtige lästig und zuweilen auch undurchsichtig werden. Das Finanzamt nimmt alles und vieles unter die Lupe. Was sich die Prüfer genau anschauen, bleibt oft im Dunklen. Das Finanzgericht Düsseldorf weist in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung darauf hin, dass Steuerpflichtige nicht völlig machtlos sind: Soweit ein Finanzamt personenbezogene Daten verarbeitet, kann ein Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO bestehen.

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Strafverteidigung und Datenschutzverstöße

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Dezember 2023 ein Urteil zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gefällt (Rechtssache C-807/21 – Deutsche Wohnen) und damit eine der wohl wichtigsten Grundsatzfragen des Datenschutzrechts geklärt. Dadurch soll Behörden die Ermittlungsarbeit erleichtert werden – aber auch die Verteidigung profitiert davon. In diesem Beitrag erfahren Sie, was jetzt für Unternehmen wichtig ist.

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DSGVO-Bußgelder: EuGH erklärt unmittelbare Bebußung juristischer Personen für zulässig, Verschulden erforderlich

In seinem Urteil vom 5. Dezember 2023 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Sache „Deutsche Wohnen“ (Rs. C-807/21) entschieden, dass es für die Verhängung eines Bußgeldes nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gegen eine juristische Person nicht erforderlich ist, den Verstoß zuvor einer identifizierten natürlichen Person zuzurechnen. Entgegenstehende mitgliedstaatliche Regelungen seien nicht anwendbar. Die Haftung setze nach dem EuGH jedoch einen schuldhaften Verstoß (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) voraus.

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