Strafbarkeitsrisiko von Schlachthofgeschäftsführern wegen roher Tierquälerei
Unternehmerisches Handeln – insbesondere im Bereich der Fleischverarbeitung – bedeutet Risiken einzugehen. Geschäftsführern von Schlachthöfen ist das meist klar. Was viele von ihnen jedoch unterschätzen: Nicht nur ihr eigenes Tun kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
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